MASCHINEN SERVICE
Revisionen & Fristenuntersuchung
Die regelmäßige Instandhaltung, gesetzlich vorgeschrieben nach 6 bzw. maximal 8 Jahren (z. B. EBO §32), hält Ihre Maschine einsatzbereit.
Verschleißerscheinungen und Mängel werden rechtzeitig erkannt, Ihr Fuhrparkt bleibt verfügbar.

PRS übernimmt Revisionen für

Radsätze

Drehgestelle

Schienengebundene Maschinen und Fahrzeuge aller Marken
Ihr Vorteil

