MASCHINEN SERVICE

Revisionen & Fristenuntersuchung

Die regelmäßige Instandhaltung, gesetzlich vorgeschrieben nach 6 bzw. maximal 8 Jahren (z. B. EBO §32), hält Ihre Maschine einsatzbereit.

Verschleißerscheinungen und Mängel werden rechtzeitig erkannt, Ihr Fuhrparkt bleibt verfügbar.

PRS übernimmt Revisionen für

  • Radsätze
  • Drehgestelle
  • Schienengebundene Maschinen und Fahrzeuge aller Marken

Ihr Vorteil

  • Revisionen entsprechend dem landesspezifischen Instandhaltungsleitfaden
  • Durchführung aller erforderlichen Arbeiten für Radsätze, Drehgestelle sowie schienengebundene Maschinen und Fahrzeuge aller Marken
  • Sichere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Qualitätsbonus durch Verwendung von original Ersatz- und Verschleißteilen
  • Mögliche Upgrades im Zuge der Arbeiten